Microsoft Volume Licensing für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Organisationen des öffentlichen Sektors sind den Steuerzahlern gegenüber verpflichtet, möglichst kostenbewusst und effizient zu wirtschaften. Mit Microsoft® Volumenlizenzierungsprogrammen können sie die Ausgaben kontrollieren und den Bürgern mit Lösungen auf Basis von Microsoft Technologie besser zu Diensten sein. Microsoft Volumenlizenzierung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bietet berechtigten öffentlichen Verwaltungen spezielle Preise, wenn sie fünf oder mehr Produktlizenzen erwerben und diese über mehrere Desktop-PCs hinweg verwalten.

Microsoft bietet verschieden Volumenlizenzierungsprogramme für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung welche über die ALSO Schweiz AG vertrieben werden:

  • Microsoft Open Value for Government
  • Microsoft Open License for Government

Welches Programm am besten für Ihre Organisation geeignet ist, hängt von deren Grösse und Art ab und davon, wie Sie die Lizenzen erwerben und verwalten möchten. Dazu zählt auch, ob Sie eigene Produktlizenzen über ein Programm mit «langfristigem Nutzungsrecht» erwerben wollen oder eine befristete Lizenzierung auf Mietbasis wünschen, bei der Sie im Rahmen einer Vereinbarung über eine bestimmte Laufzeit jährlich Gebühren bezahlen.

Definition zur Berechtigung von Verwaltungseinrichtungen

Eine "berechtigte Einrichtung" ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und fällt in eine der folgenden Kategorien:

  • Übernational
  • National/Bundesebene
  • Regional / Landesebene / Province
  • Lokal / Gemeindeebene
  • Gesundheitsversorgung
  • Andere Verwaltungs-Organisationen

Sofern eine Einrichtung eine der vorstehenden Kategorien erfüllt UND Einkünfte/Gewinne erzielt, gelten für die Feststellung, ob sich eine Einrichtung als "berechtigte Einrichtung" qualifiziert, folgende zusätzlichen Kriterien:

  • 1. Fliessen die Einkünfte/Gewinne ausschliesslich dem Staat zu (oder fliessen sie auch privaten Teilhabern zu?)
  • 2. Ist die jeweilige Einrichtung von der Körperschaftssteuer befreit?
  • 3. Wird die Einrichtung zu mehr als 50% vom Staat finanziert (d.h., resultieren weniger als 50% ihrer Finanzierung von kommerziellen Aktivitäten)?

Sofern die Antwort auf alle diese Fragen „ja“ ist, qualifiziert sich die Einrichtung als berechtigte Einrichtung. Wenn die Antwort zu einer dieser Fragen oben „nein“ lautet, kann sich die Einrichtung nicht als berechtigte Einrichtung qualifizieren. In der Regel qualifizieren sich regierungseigene Gesellschaften, staatseigene Unternehmen sowie Unternehmen, die der Regierung gehören (unabhängig davon, ob es sich um eingetragene Gesellschaften handelt oder nicht), die kommerziell tätig sind (z.B. Telekommunikation, Bankwesen, Transportwesen etc.) nicht als berechtigte Einrichtungen.

Wenn die Regierung eines Landes eine Definition oder eine Liste von Einrichtungen veröffentlicht, die spezifiziert, was eine Einrichtung im öffentlichen Bereich zu Zwecken der Beschaffung im öffentlichen Bereich ist, hat ungeachtet des Vorstehenden jene Definition oder Liste vor der vorstehenden Definition Vorrang.

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